
Unter dem Oberbegriff Katastervermessung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Amtliche Gebäudeeinmessung
Anwendung: Einmessungspflicht gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 LGVerm
Grenzfeststellung
Grenzwiederherstellung
Teilungsvermessung (Zerlegung)
Sonderung
Vereinigung
Was kostet eine Vermessung?
Die Abrechnung von hoheitlichen Katastervermessungen erfolgt in Rheinland-Pfalz einheitlich und unabhängig von der Vermessungsstelle nach der „Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse“. Gerne erstellen wir Ihnen für Ihr Anliegen eine kostenlose Kostenschätzung.
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